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Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der aktuellen handels- (BiMoG) - und steuerrechtlichen Vorschriften.

Inhalt

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der aktuellen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und die Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit gehen Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.

Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.

Auch immer mehr Banken verlangen bedingt durch Basel II von ihren Kunden die Abgabe von Jahresabschlüssen incl. einer Plausibilitätsbeurteilung durch den Steuerberater. Je nach Art und Umfang des uns erteilten Auftrags stellen wir Bescheinigungen über die Erstellung des Jahresabschlusses ohne Beurteilungen, mit Plausibilitätsbeurteilungen oder Bescheinigungen mit umfassenden Beurteilungen aus.

Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt entsprechend der aktuellen Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer vom 12./13. April 2010.

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